Gehaltsumwandlung
Nimmt der Arbeitnehmer sein Recht auf Gehaltsumwandlung wahr, so folgen daraus eine Vielzahl von Aufgaben und Verpflichtungen für den Arbeitgeber. Dabei kann auch er von der Gehaltsumwandlung profitieren, indem er beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge spart.
Nutzen Sie unsere Beratung, um auf Anfragen Ihrer Arbeitnehmer vorbereitet zu sein oder von sich aus Ihren Arbeitnehmern ein für beide Seiten gutes Angebot zu unterbreiten!
Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
Neben der Gehaltsumwandlung können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge finanzieren. So kann der Arbeitgeber seiner sozialen Verantwortung gerecht werden, wichtige Mitarbeiter an sich binden und Motivation schaffen.
Zeitwertkonten
Mit Zeitwertkonten können Arbeitgeber der zunehmenden Flexibilisierung in der Berufswelt Rechnung tragen und ihren Arbeitnehmern eine Finanzierungsmöglichkeit für so genannte Sabbat-Jahre oder den Vorruhestand anbieten.
Pensionszusagen
Gutverdiener wie beispielsweise Führungskräfte und Geschäftsführer müssen große Rentenlücken schließen. Insbesondere für diesen Personenkreis eignen sich Pensionszusagen.
Allerdings können von Pensionszusagen auch arbeits-, steuerrechtliche und finanzielle Gefahren ausgehen. Daher empfehlen wir, bestehende Zusagen auf eventuelle Risiken analysieren zu lassen; insbesondere wenn sich seit der Erteilung rechtliche Gegebenheiten oder die Verhältnisse im Unternehmen maßgeblich geändert haben.